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Wenn Sterne lügen – Die 222 wichtigsten Reiseurteile

Wenn Sterne lügen - die 222 wichtigsten Reise-Urteile

Millionen Deutsche haben die Koffer gepackt: Die große Reisewelle rollt. Doch nicht jeder Urlauber findet in den schönsten Woche des Jahres sein Glück: Rund 900’000 Pauschaltouristen klagen pro Jahr über Ferien mit Schattenseiten. „Im Schnitt reklamieren zwei von einhundert“, weiß der Tourismusexperte Th. Michael Schweizer, der – zusammen mit dem führenden Reiserechtler Professor Ronald Schmid – zum Höhepunkt der Reisesaison 2016 die 222 wichtigsten Reiseurteile in einem Buch („Wenn Sterne lügen“, 176 Seiten, 14,95 Euro) zusammengetragen hat.

Doch auch bei Individualreisenden staut sich viel Reiseärger: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) legte allein im ersten Halbjahr 2016 bereits mehr als 5400 Akten von frustrierten Passagieren an.

Ungezählte Fluggäste resignieren aber auch Saison für Saison: Allein in Deutschland verschenkten Kunden von Fluglinien 2015 rund 720 Millionen Euro, weil sie – etwa bei Verspätungen – berechtigte Ansprüche nicht durchsetzen.

Knüppeldick kommt es 2016 für viele Urlauber. Weil die einst so beliebten Krisenländer Ägypten, Tunesien und Türkei aktuell kaum gebucht werden, streichen die Airlines in großem Stil viele Flüge oder legen einfach Passagen zusammen – Flugpläne werden Woche für Woche zu Altpapier. Gewinne würden auf Kosten der Kunden „maximiert“, urteilt Schmid. Und anstatt entsprechend zu planen, stellten Airlines Reisende vor „vollendete Tatsachen“.

Ein Container voll Beschwerden

Wie viel Reiseärger insgesamt vor dem Kadi landet, weiß auch der langjährige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) nicht. Doch andere Zahlen sind bekannt: Die rund 2500 deutschen Reiseveranstalter und knapp 10 000 Reisebüros organisieren den Bundesbürgern pro Jahr 45 Millionen längere Urlaubsreisen.

Sie handelten sich dabei „Jahr für Jahr einen Container voll Beschwerden ein“, sagt Schweizer mit Blick auf die Personalstärke der Kundendienstabteilungen der großen Ferienfabriken. Bis zu 1000 Mitarbeiter bearbeiten bei TUI, Thomas Cook & Co. Urlauber-Post.

Dass Beschwerden meist Erfolg haben, zeigt eine – jetzt durchgeführte – repräsentative Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ): Danach ärgerten sich sechs von zehn Urlaubern während ihrer Ferien schon einmal über Qualitätsmängel. Brachten sie diese allerdings zur Sprache, hatten sie meist Erfolg: 71 Prozent erreichten ihr Ziel. Andererseits nahm jeder vierte Tourist Mängel einfach so hin. Diese Urlauber waren der Meinung, dass „Beschwerden generell nichts bringen“.

Ist Schnaps auf einer Kreuzfahrt erlaubt?

Doch das stimmt nicht: Bis zu unglaublichen 150 Prozent lassen sich bei berechtigtem Ärger vor dem Richtertisch herausholen – weiß man wie. Insgesamt finden sich in dem Nutzwert-Schmöker Antworten auf Hunderte von Fragen. Selbst auf die ausgefallensten: Geklärt wird beispielsweise, ob Hartz-IV-Empfänger ohne Genehmigung verreisen dürfen, die Mitnahme von eigenem Schnaps auf einer Kreuzfahrt erlaubt ist oder ein Reiseveranstalter über die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten informieren muss.

Auch ob es für eine Notlandung Schmerzensgeld gibt oder Flugangst Grund für einen Reiserücktritt ist, klärt das witzig illustrierte Buch, das – allem Ernst der Anliegen zum Trotz – immer wieder auch zum Schmunzeln anregt. Wie etwa im Fall jener Sächsin, die nach Porto wollte, aber – dialektbedingt – in Bordeaux landete.

Buchtipp: Wenn Sterne lügen – Die 222 wichtigsten Reiseurteile, ideemedia-Verlag, 176 Seiten, 14,95 Euro, www.ideemediashop.de
So viele Prozente sind vor Gericht drin

2,5  % Keine deutschen TV-Programme**. AG Duisburg 49 C5703/06 5 Schwarzer Schimmel im Badezimmer. LG Köln 11 S 437/11
7 % Zimmer ohne Meerblick***. AG Duisburg 53 C 4617/09
10 % Kein Balkon**. AG Duisburg 33 C 6013/02
14 % Klimaanlage nicht regulierbar. LG Düsseldorf 22 S 54/00 16 Zimmer nur halb so groß wie gebucht. AG Bad Homburg 2 C 652/03
25 % Matratze unter 1,90 Meter lang. LG Hamburg 318 S 209/09
35 % Baulärm von 7.00 bis 20.00 Uhr*. AG Köln 142 C 90/09
50 % FKK-Hotel bei Roulette-Reise. AG Düsseldorf 38 C 18502/97
60 % Galadinner fällt aus*. AG Bad Homburg 2 C 1935/00
70 % Sturz an glatter Pool-Treppe. AG Duisburg 53 C 3719/03
87 % Glasscherben im Whirlpool-Bereich. OLG Rostock 5 U 40/10
100 % Keine Visa-Info: Reise fällt flach. AG Bad Homburg 2 C 1415/04
150 % Vorverlegung des Rückfluges um einen Tag*. AG Hamburg-Altona 318 C 128/00

Vom Gesamtreisepreis, *vom Tagesreisepreis, **trotz Zusage im Katalog, ***trotz ausdrücklicher Buchung.

Quelle: Wenn Sterne lügen – Die 222 wichtigsten Reiseurteile, ideemedia, 14,95 Euro.
Reiseärger vor dem Kadi: Fünf Urteile

Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Gar nicht so selten: Man fährt in die Ferien – und ist danach urlaubsreif. Alljährlich staut sich bei Millionen Bundesbürgern Reiseärger: Doch viele machen ihrem Frust nicht Luft – oder verschenken Geld. 900’000 klagen jedes Jahr über geplatzte Ferienträume. Fünf Beispiele, was berechtigt ist – und was nicht.

Bei Panik Psychiater rufen: Kurz vor Abflug bekam es der Fluggast mit der Angst zu tun – und ging nicht an Bord. Obwohl der Reisende sich die Panik-Attacke von einem Allgemein-Mediziner attestieren ließ, übernahm die Reiserücktrittsversicherung nicht die Stornierungskosten. Nötig wäre ein spezielles Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie gewesen. Das Landgericht München (Aktenzeichen 13 S 5055/06) bestätigte damit die Assekuranz, die einen Experten- Befund verlangt hatte.

Australien-Flug führte nach Florida: Das Ziel hieß Melbourne in Australien. Doch die drei Urlauber landeten in Melbourne in Florida – was sie erst nach der Landung bemerkten. Sie kauften von dort Tickets Richtung Fünfter Kontinent und verlangten die Kosten dafür zurück – zu Recht, wie das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 33 O 130/03) befand. Das Internet-Reisebüro hatte den Touristen keine Betätigung geschickt, aus der die Flugstrecke hätte abgelesen werden können. Gerade bei online geschlossenen Verträgen, so die Richter, müsse der Inhalt des zustande gekommenen Geschäftes exakt nachgewiesen werden.

Gast beißt Kellnerin: Das Bierglas kippte um, und der Gerstensaft ergoss sich über den Fuß der Kellnerin. Kokett bat sie den Gast, das Bier abzulecken – und hielt ihm den Fuß hin. Da biss der Mann zu, und die Bedienung wurde zehn Tage krankgeschrieben. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 32 C 672/04) sprach ihr Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zu. Schließlich habe sie dem Mann den Fuß zur Reinigung, und nicht zum Zwecke der Verletzung hingegeben.

Speisen vom Mittag – auch am Abend?: Auch wenn das vielen Pauschalurlaubern nicht schmeckt: Landen Speisen vom Mittag am Abend wieder auf dem Buffet des Ferienhotels, ist das kein Reisemangel. Die Praxis, nicht verbrauchtes Essen am gleichen Tag nochmals aufzutischen, entspricht laut Amtsgericht Duisburg (Aktenzeichen 49 C 1338/05) durchaus den „durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung.“

Durchfall „ganz normal“: Auch wenn jeder zehnte Gast eines Ferienhotels im Süden an einem Magen-Darm-Infekt erkrankt, können Pauschalurlauber weder Hotelier noch Reiseveranstalter belangen. So entschied das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 S 399/04). Es sei „normal“, wenn beispielsweise in der Türkei zehn Prozent der Urlauber an Erbrechen und Durchfall leiden. Ursache dafür müsse nicht mangelnde Hygiene sein. Auch Hitze und Umstellung auf anderen Gewohnheiten könnten zu der Erkrankung führen.
Buchtipp: Wenn Sterne lügen – Die 222 wichtigsten Reiseurteile, ideemedia-Verlag, 176 Seiten, 14,95 Euro, www.ideemediashop.de

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