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Ein MB Datenvolumen kostet auf dem Kreuzfahrtschiff bis zu 30 Euro, an Land 20 Cent

"Für die Nutzung des Smartphones an Bord fallen nachträglich oft vierstellige Rechnungssummen an", sagt Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Heute im Sonntags-Interview:  Dr. Boris Wita, Experte für Vertragsrecht

Beim Blick auf die Handyrechnung nach dem Urlaub bekommen viele Schiffsreisende einen Schock. Für die Nutzung des Smartphones an Bord fallen nachträglich oft vierstellige Rechnungssummen an. Grund dafür sind die hohen Roaming-Gebühren auf See. Woran das liegt und wie Verbraucher sich schützen können, erläutert Dr. Boris Wita, Experte für Vertragsrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Wie kommt es zu diesen hohen Handygebühren auf Schiffen?

Dr. Boris Wita: “Wer auf See mit dem Smartphone oder Tablet ins Internet geht, nutzt dabei automatisch eine Verbindung eines Satellitennetzbetreibers und nicht wie gewohnt das Netz seines Anbieters. Die Betreiber der Satellitennetze können die Höhe der Gebühren zur Internetnutzung beliebig festlegen. So kommt es schnell zu hohen Rechnungsbeträgen, selbst wenn Urlauber das Netz nur kurze Zeit nutzen. Ein Megabyte (MB) Datenvolumen kostet auf dem Schiff bis zu 30 Euro. Zum Vergleich: Bei Netzanbietern an Land kostet ein Megabyte Datenvolumen höchstens 20 Cent.”

Greift dabei nicht das neue EU-Gesetz, das Roaming-Gebühren im Ausland künftig verbietet?

“Nein, dieses Gesetz gilt nicht für Satellitenverbindungen. Wer während einer Fähren- oder Kreuzfahrt auf das Internet zugreifen möchten, kann sich nicht auf die neue EU-Verordnung berufen.”

Was unternimmt die Verbraucherzentrale dagegen?

“Dieses Problem lässt sich nur durch eine andere EU-Gesetzgebung lösen. Unsere Kollegen vom Verbraucherzentrale Bundesverband setzen sich in Brüssel laufend für mehr Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt ein.”

Müssen Betroffene die hohen Roaming-Kosten bezahlen?

“Nicht unbedingt. Mobilfunkkunden können einer Rechnung nach Erhalt schriftlich widersprechen. Der Einzelverbindungsnachweis und das technische Prüfprotokoll des Anbieters geben Aufschluss darüber, wie die Kosten genau entstanden sind. Ob Betroffene am Ende wirklich zahlen müssen, ist im Einzelfall unterschiedlich. Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale bietet dazu Tipps und Unterstützung.”

Warum erfahren die Handynutzer erst nachträglich von den hohen Gebühren?

“Handys und Tablets wählen sich automatisch in das Schiffsnetz ein. Dafür muss man nicht einmal an Bord gehen, das kann schon im Hafen passieren. Wer das vermeiden will, sollte die mobilen Datendienste in den Einstellungen seines Gerätes auf Reisen rechtzeitig ausschalten. Teuer kann auch das Telefonieren werden, und zwar auch bei eingehenden Anrufen, da Handynutzer dafür Roaming-Gebühren zahlen müssen. Eine Auszeit vom Handy ist der sicherste Weg, Extrakosten zu vermeiden.”

Wie kann man auf einem Schiff das Internet nutzen und sich trotzdem vor solchen Kostenfallen schützen?

“Wer eine Seereise plant und sein Smartphone auf dem Schiff nutzen will, sollte sich vorab beim Reiseanbieter oder an der Rezeption erkundigen, welcher Satellitennetzbetreiber das Schiff versorgt. Manche Kreuzfahrtunternehmen bieten für einen Festpreis eigene Internetpakete an, die ein bestimmtes Datenvolumen enthalten. Beim Landgang gibt es meist genug Möglichkeiten, über kostenlose Hotspots und offene WLAN-Verbindungen in Cafés, Restaurants oder Hotels ins Internet zu gehen.”
Bitte beachten:, Die Meldung gibt den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Das Interview gilt nur für Deutschland, in der Schweiz gelten andere Regeln und Richtlinien

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