Norwegian Cruise Line (NCL) sagt derzeit Reisen im Winter 2022/2023 in Asien ab. Betroffene haben ein Recht auf Schadensersatz. „Wenn Kreuzfahrtveranstalter Reisen absagen, bestehen für Betroffene über die Erstattung des Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden und nutzloser Aufwendungen, die leicht mehrere Hundert oder gar mehrere Tausend Euro betragen können“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Aktuell kommt es erneut und – vermeintlich – bedingt durch die Pandemielage zu Reiseabsagen. NCL streicht Reisen nach Asien im Winter 2022/2023. Auch wenn der Veranstalter zur Begründung auf lokale...
Weiterlesen
Kreuzfahrtabsage – Betroffene sollten Ansprüche prüfen lassen














