Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) möchte nicht, dass Schweizer Flusskreuzfahrtunternehmen ausländische Arbeitskräfte einfacher einstellen können, wie dies eine in der Sommersession vom Ständerat angenommene Motion vorsieht. Die Kommission des Nationalrates befürchtet, dass die Massnahmen die Arbeitsbedingungen auf den Schiffen nicht verbessern, sondern dazu führen könnten, dass die Reedereien bzw. Personalvermittler günstige Arbeitskräfte aus nicht europäischen Staaten rekrutieren.
Die Kommission beantragt mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die von Ständerat Claude Janiak (SP) eingereichte und von Ständerat Damian Müller (FDP) übernommene Motion 19.3138 abzulehnen, die verlangt, Schweizer Flusskreuzfahrtunternehmen auf dem Rhein und der Donau die Einstellung ausländischer Arbeitnehmender zu erleichtern («Chancengleichheit für die Schweizer Flusskreuzfahrt»).
Ständerat stimmt zu, Bundesrat lehnt ab
Der Ständerat hatte diese Motion in der Sommersession 2020 angenommen, der Bundesrat empfiehlt hingegen deren Ablehnung. Nach einer angeregten Debatte kam die SPK-N zum Schluss, dass die von der Motion vorgeschlagenen Massnahmen die Arbeitsbedingungen der an Bord dieser Schiffe beschäftigten Arbeitnehmenden nicht verbessern, sondern im Gegenteil vielmehr dazu führen könnten, dass die betreffenden Unternehmen günstige Arbeitskräfte aus nicht europäischen Staaten rekrutieren. Zudem ist die Kommission der Ansicht, dass mit der Annahme dieser Motion das Bewilligungssystem für Arbeitnehmende aus Drittstaaten umgangen würde. Folgt der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission, ist die Motion definitiv abgelehnt.