Der Basler Rheinhafen ist momentan von einer signifikanten Herausforderung betroffen. Es wurden rund 220 Liegeplatz-Reservationen storniert, was für den Hafen und die beteiligten Unternehmen einen Einnahmeverlust von nahezu einer halben Million Franken bedeutet. Der Grund dafür liegt in den verschärften Vorschriften zur Vergabe von Arbeitsbewilligungen und Schengen-Visa für ausländische Crew-Mitglieder, wie in einem Artikel der Basler Zeitung ausführlich erläutert wird. Diese Situation hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur für die Reedereien, sondern auch für die Reisenden, die auf den beliebten Flusskreuzfahrten unterwegs sind.
Flusskreuzfahrten – Ein lukratives Geschäft
Flusskreuzfahrten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Sie gelten als eine hervorragende Möglichkeit, neue Destinationen zu entdecken, während man gleichzeitig auf komfortable Weise reist. Besonders die Routen auf dem Rhein und der Donau ziehen zahlreiche zahlungskräftige Gäste aus der ganzen Welt an. Diese Reisen bringen nicht nur den Reedereien beträchtliche Einnahmen, sondern auch der Stadt Basel und dem Hafen profitieren von der hohen Nachfrage.
Die Probleme der Fluss Reedereien in Basel im Detail
Florian Röthlingshöfer, Direktor der Schweizerischen Rheinhäfen, bestätigt, dass die Anzahl der Stornierungen seit April konstant gestiegen ist. Die Schifffahrtsunternehmen sehen sich mit einem massiven Problem konfrontiert: Der Mangel an Arbeitsbewilligungen und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Vergabe von Schengen-Visa für Crew-Mitglieder, die nicht aus der EU kommen.
Im Fokus stehen vor allem die Beschäftigten, die einen essenziellen Teil der Dienstleistungen an Bord übernehmen. Dazu gehören Servicekräfte, Unterhaltungspersonal und solche, die für die Sauberkeit der Kabinen verantwortlich sind. Während für nautisches Personal wie Kapitäne und Matrosen europäische Regelungen existieren, ist die Situation für das Hotelpersonal wesentlich komplizierter. Um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, müssen die Crew-Mitglieder mindestens zehn Tage in der Schweiz arbeiten. Diese Bedingung erfüllt nur ein minimaler Teil der Angestellten, was dazu führt, dass viele Unternehmen gezwungen sind, ihre Kreuzfahrten umzuplanen bzw. die Anlegestellen in Basel zu meiden.
Die Auswirkungen auf die Flussreisenden
Die Auswirkungen dieser Situation sind für Schweizer Flussreisende erheblich. Wer bisher bequem in Basel einschiffen wollte, ist nun teilweise gezwungen, nach Deutschland oder Frankreich zu reisen, um an Bord zu gehen. Dies bedeutet nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern auch unerwartete Kosten und eine Änderung der geplanten Reiseabläufe. Der Glanz eines sanften Reiseanfangs in der Heimatstadt geht verloren, und die Vorfreude auf die bevorstehende Kreuzfahrt wird durch logistische Hürden getrübt.
Der rechtliche Rahmen und die Herausforderungen
Daniel Buchmüller von der IG River Cruise beschreibt die zugespitzte Lage der Branche gegenüber der Basler Zeitung. Die Unsicherheit über die Regelungen hat dazu geführt, dass viele Reedereien bewusst auf Anstopps in Basel verzichten. Stattdessen docken sie lieber in Huningue oder Breisach an, wo die Genehmigungen weniger problematisch sind, und transportieren ihre Passagiere per Bus nach Basel. Dies beeinträchtigt die gesamte touristische Infrastruktur und trägt zur Frustration der Reisenden bei.
Trotz der drängenden Beschwerden vonseiten der Branche geben die zuständigen Behörden, wie das Wirtschafts- und Arbeitsamt (AWA), an, dass die Praxis nicht verschärft wurde. Laut Buchmüller gab es in den letzten Jahren mehrere Kontrollen, doch die jüngsten Überprüfungen haben gezeigt, dass ein Großteil der Crew-Mitglieder, insbesondere Nicht-EU-Angehörige, keine gültigen Arbeitsbewilligungen in der Schweiz hat. Die Konsequenz ist, dass einige Unternehmen aus Angst vor rechtlichen Schwierigkeiten ihre Routen umplanen.
Eine ungleiche Behandlung
Der Vergleich mit anderen Branchen ist ebenfalls bemerkenswert. Fluggesellschaften, die internationale Passagiere befördern, müssen keine speziellen Schweizer Arbeitsbewilligungen für ihr Personal einholen, das in der Schweiz landet und übernachtet. Buchmüller wünscht sich eine vergleichbare Regelung für die Schifffahrt. Er sieht nicht ein, warum die Flusskreuzfahrtbranche nicht dieselben Möglichkeiten nutzen kann, um den Kunden ein nahtloses Erlebnis zu bieten.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hingegen betont, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schifffahrt und die Luftfahrt grundlegend unterschiedlich sind. Während der internationale Luftraum eine Art extraterritoriales Gebiet darstellt, unterliegt der Schiffsverkehr den nationalen Hoheitsrechten, was die Anwendung der Arbeitsbewilligungen betrifft.
Zukunftsperspektiven und notwendige Änderungen
Die Geschäftsführung und die Politik in Basel sind sich der Probleme, mit denen die Reedereien konfrontiert sind, bewusst und suchen nach Lösungen. Regierungsrat Kaspar Sutter hat bereits beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement interveniert, um eine Klärung der Bundesregelungen herbeizuführen. Es ist offensichtlich, dass eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig ist, um die Rechtssicherheit für die Flussschifffahrt zu gewährleisten und damit die Attraktivität des Rheinhafens in Basel zu steigern.
Die Flusskreuzfahrtbranche ist dynamisch und wächst stetig, so dass nicht nur die Reedereien, sondern auch die Stadt Basel und die gesamte Region vom Tourismus profitieren können. Es ist an der Zeit, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen dieser Branche angepasst werden, um eine Wiederbelebung der Anlegestellen in Basel zu ermöglichen.
Die Stornierungen haben eine alarmierende Botschaft gesendet – es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung von Politik und Wirtschaft, um sicherzustellen, dass Basel als attraktiver Start- und Zielpunkt für Flusskreuzfahrten bestehen bleibt. Nur so können alle die Vorzüge der Flusskreuzfahrten weiterhin genießen und das Reiseerlebnis für alle Passagiere verbessern.









