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Reisen mit Kreuzfahrtschiffen sind sehr sicher

Kreuzfahrten sind eine sichere Reiseform (Bild Stieger)

Die ARD-Sendung „Reisecheck“ vom 30. März 2015 scheint – aus verständlichen Gründen” beim deutschen Kreuzfahrtverband CLIA nicht sehr gut angekommen zu sein. In der Sendung wurde die Sicherheit auf Kreuzfahrtschiffen und die Abgasemmissionen bemängelt. Wer die Sendung verpasst hat, kann diese hier noch anschauen

Aus diesem Grund hat der Verband eine Pressemitteilung verfasst: Schiffe sind eine sehr effiziente Art des Transports. Dennoch entstehen auch im Schiffsverkehr verschiedene Emissionen (Kohlendioxid (CO2), Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxid (NOx) und Ruß/Feinstaub). Kreuzfahrtschiffe machen nur 0,52 Prozent der zivilen Schifffahrt weltweit aus, dennoch sind sich die Unternehmen der Branche ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst. Treibstoffkosten sind zudem ein erheblicher Kostenblock für Reedereien. Sie sind daher fortlaufend bemüht, den Treibstoffverbrauch – und damit Emissionen – zu verringern, u.a. durch eine möglichst effiziente Fahrtgeschwindigkeit. Darüber hinaus unterliegt die Branche auch im Bereich der Emissionen strengen internationalen Regulierungen.

· Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation, die IMO (International Maritime Organization), ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie ist verantwortlich für die Sicherheit der Schifffahrt und die Verhütung der Verschmutzung der Meere durch Schiffe.

· Im „Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe“ (International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships – MARPOL) werden auch Emissionen des Schiffsverkehrs durch die IMO geregelt.

· Annex VI des MARPOL-Übereinkommens sieht vor, dass der Schwefelgrenzwert im Schiffskraftstoff von derzeit 3,5 Prozent bis zum Jahr 2020 auf 0,5 Prozent reduziert werden soll.

· Daneben gibt es besondere Schutzzonen – so genannte SECAS (Sulphur Emission Control Areas), in denen bereits ein reduzierter Grenzwert von 1,0 Prozent gilt.

· Laut MARPOL soll der Grenzwert in den SECAS bis zum Jahr 2015 auf 0,1 Prozent abgesenkt werden.

Weitere Regelungen für die Europäische Union ergeben sich aus der EU-Richtlinie 2012/33:

· SECAS sind für die gesamte Nord- und Ostsee und den Ärmelkanal eingerichtet worden. Damit gilt hier der Grenzwert von 1,0 Prozent. Über die Einrichtung weiterer SECAS wird diskutiert.

· Seit dem 1. Januar 2010 liegt zudem der Schwefelgrenzwert im Schiffskraftstoff in den Liegeplätzen in der Europäischen Union bereits bei 0,1 Prozent – er ist damit rund 93 Prozent niedriger als zuvor.

Kreuzfahrten sind eine sehr sichere Reiseform

Kreuzfahrten sind eine sehr sichere Reiseform. Zwischen 2002 und 2011 gab es bei über 220 Millionen weltweit beförderten Passagieren und Schiffsbesatzungen 28 Menschenleben zu beklagen (Quelle: CLIA). Hohe Sicherheitsstandards gehören zum Geschäftsmodell und genießen allerhöchste Priorität bei den Reedereien. Unabhängig vom Flaggenstaat gelten für Schiffe vielfältigste internationale Sicherheitsregelungen.

Dieses Dokument bietet einen Überblick über wichtige Regulierungen und Zertifikate.

· Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation – International Maritime Organization (IMO) – ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie setzt Standards und erlässt Regularien für die Sicherheit der Schifffahrt und die Verhütung der Verschmutzung der Meere durch Schiffe.

· Die IMO hat mit dem so genannten SOLAS-Übereinkommen (safety of life at sea) das wichtigste Abkommen zur maritimen Sicherheit ins Leben gerufen und ist auch für dessen Weiterentwicklung verantwortlich.

· SOLAS regelt Minimumstandards bei Form, Unterteilung, Ausrüstung und Betrieb von Schiffen in Bezug auf die Sicherheit.

· SOLAS ist in mehrere Kapitel unterteilt, die von Feuerschutz über Anforderungen an Ausrüstung der Rettungseinrichtungen bis zur Funkausrüstung reichen.

· Es ist auch geregelt, dass – unabhängig von der Größe oder dem Alter der Schiffe – das Einbooten der Passagiere zur Evakuierung nur 30 Minuten dauern soll. Moderne Rettungsmittel wie mit Luft aufgeblasene Rutschen, auf denen die Passagiere auf große Rettungsinseln gelangen können, verkürzen die Evakuierungszeiten erheblich.

Grundsätzlich muss auf größeren Schiffen die Evakuierung nicht länger dauern als bei kleineren Schiffen, da die Rettungswege entsprechend geplant und vorab simuliert wurden.

· Der „International Safety Management Code“ (ISM-Code) ist Teil des SOLAS Abkommens. Im ISM-Code ist u.a. geregelt, dass jeder Schiffseigner oder Betreiber ein System für die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (Safety Management System – SMS) ausarbeitet, einführt und aufrecht erhält.

· Die Einhaltung des SOLAS-Übereinkommens wird durch vielfältige Kontrollmechanismen sichergestellt – so z.B. die Hafenstaatskontrollen.

· Bei Neubauten prüft eine Klassifizierungsgesellschaft („Schiffs-TÜV“) die Konstruktion, zertifiziert alle Baumaterialien und Komponenten und überwacht den Bau auf der Werft. Vor der Auslieferung werden alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen beim mehrtägigen „Sea Trial“ auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft.

· Schiffe im Betrieb unterliegen einem fünfjährigen Klasselauf mit jährlichen Besichtigungen durch technische Sachverständige der beauftragten Klassifizierungsgesellschaft.

· Durch regelmäßige technischen Überprüfungen der fahrenden Flotte und die Auswertung der Prüfberichte der beauftragten Klassifizierungsgesellschaften entsteht so ein genaues Bild vom Zustand des Schiffs.

· Kreuzschifffahrt ist eine der am stärksten reglementierten Bereiche auf See. Bis zu 60 interne und externe Überprüfungen innerhalb eines Jahres sind die Regel.

· Über die „Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers“ – das so genannte STCW-Übereinkommen – regelt die IMO auch Standards zu Fähigkeiten und zur Sicherheit der Schiffsbesatzungen.

· Im STCW-Übereinkommen werden alle Besatzungsmitglieder erfasst, von Kapitänen und Management über die operationelle Fachebene bis zu Hilfskräften.

· STCW ist gegliedert in mehrere Kapitel und regelt u.a. Fragen der Anerkennung von Trainingskursen über Schulungen an Bord und Kriterien zur Evaluierung der jeweiligen Kompetenzen bis zu den Ruhezeiten von Personen, die mit Überwachungsaufgaben betraut sind.

· Auch der ISM-Code regelt Besatzungsangelegenheiten. So ist neben den Weisungsbefugnissen des Kapitäns auch geregelt, dass im landseitigen Betriebsteil ein Durchführungsbeauftragter für die Schiffssicherheit benannt wird.

· Sobald Besatzungsmitglieder neu an Bord kommen, werden diese in ihre Aufgaben eingewiesen und mit dem Schiff und den an Bord vorhandenen Prozeduren gemäß ISM-Code vertraut gemacht.

· Alle Besatzungsmitglieder nehmen regelmäßig an Trainings für unterschiedliche mögliche Sicherheitsfälle teil.

 

 

 

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