Selfies im Museum liegen im Trend: Immer mehr Menschen fotografieren sich mit einem Kunstwerk im Hintergrund – möglichst so, dass sie wie ein Teil des Werks wirken. Die Motive verbreiten sie dann via soziale Medien und Messenger. Aber ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Und wie sieht es mit Kunstwerken in einem Park oder auf einem öffentlichen Platz aus? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), fasst die rechtlichen Grundlagen für das Fotografieren von Kunstwerken zusammen.
Zunächst ist das gesetzliche Urheberrecht zu beachten. Das Gesetz erlaubt Selfies vor Ausstellungsstücken, solange die Aufnahmen ausschließlich privaten Zwecken dienen. Die Besucher können die...
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Selfies vor Kunstwerken: Ist das erlaubt?













