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Basel löst Crew-Problem – Flusskreuzfahrt steht vor neuem Aufschwung

MS Thurgau Prestige und MS Antonio Bellucci in Basel (Foto Thurgau Travel)

Die Flusskreuzfahrt in Basel steht seit fast zwanzig Jahren vor einer bedeutsamen Herausforderung, die den Betrieb und die wirtschaftliche Entwicklung des Kreuzfahrthafens stark beeinflusst hat. Die Besonderheit liegt darin, dass viele Schiffe sogenanntes Drittstaatspersonal beschäftigen, also Mitarbeitende aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA, häufig aus Indonesien. Wegen komplizierter arbeitsrechtlicher und behördlicher Vorschriften konnten diese Kabinen- und Kreuzfahrtschiffe Basel lange Zeit nicht wie gewohnt ansteuern, was zu erheblichen Problemen für die Branche und den Hafen führte. Nun zeichnet sich laut PrimeNews eine Lösung ab.

Mehrere Reedereien verzichteten in diesem Jahr auf Basel als Star- und Ausgangspunkt

Ursprünglich erhielt das auf Schweizer Schiffen eingesetzte Drittstaatspersonal ihre Arbeitsbewilligungen über die deutsche Botschaft, da die Schiffe oft auf dem Rhein unterwegs sind und Deutschland eine zuständige Rolle übernahm. Vor etwa zwanzig Jahren entschied die deutsche Behörde jedoch, dass sie aufgrund der Schweizer Flagge und des Firmensitzes in der Schweiz nicht mehr zuständig ist.

Gleichzeitig verweigerten die Schweizer Behörden die Erteilung der Arbeitsbewilligungen, mit der Begründung, da die Schiffe überwiegend in ausländischen Flussgebieten fahren, sei dieser Schritt nicht gerechtfertigt. Dieses juristisch als «negativer Kompetenzkonflikt» bezeichnete Problem führte dazu, dass die Branche völlig zwischen den Zuständigkeiten geraten ist.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM), das letztlich für die Erteilung von Bewilligungen verantwortlich ist, akzeptierte zwar grundsätzlich die Anstellung von Drittstaatlern, stellte aber die Bedingung, dass sie pro Saison mindestens zehn Tage tatsächlich auf Schweizer Gebiet tätig sein müssen. Dies war angesichts der kurzen Liegezeiten der Schiffe in Basel, meist nur wenige Stunden, kaum erfüllbar. Um diese Vorgabe einzuhalten, hätten die Schiffe auf dem kurzen Schweizer Rheinstück in einer teils unrealistischen Schleife fahren müssen. Aufgrund dieser unpraktischen Regelung entschieden viele Reedereien, in der Kreuzfahrtsaison 2025 Basel nicht mehr anzulaufen, sondern französische Häfen als Start- und Endpunkte zu nutzen.

220 Stornierungen von Liegeplatz-Reservationen

Für den Kreuzfahrthafen Basel und die involvierten Firmen bedeutete dies erhebliche Verluste. Es wurden rund 220 Liegeplatz-Reservationen storniert, was einen Einnahmeausfall von beinahe einer halben Million Franken zur Folge hatte. Diese Entwicklung gefährdete nicht nur die Attraktivität des Standorts Basel als wichtiger Flusskreuzfahrthafen, sondern auch die gesamte Branche, die auf eine verlässliche Infrastruktur und Anlaufstellen angewiesen ist.

Pragmatische Lösung gefunden, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Vor diesem Hintergrund arbeiteten die Schweizer Rheinhäfen und kantonale Behörden intensiv mit dem SEM zusammen, um eine tragfähige Lösung zu finden. Das Ergebnis ist eine pragmatische Regelung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Demnach können Drittstaatler auf Schweizer Schiffen bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsbewilligung erhalten. Ausländische Kabinenschiffe dürfen ihre Mitarbeitenden die ersten acht Tage bewilligungsfrei beschäftigen. Diese Regelung hebt somit die bisherige 10-Tage-Bedingung vollständig auf und schafft eine bedeutende Rechtssicherheit für die Branche.

Diese Neuerung wurde von den Verantwortlichen in der Branche wohlwollend aufgenommen. Daniel Buchmüller, Vizepräsident der europäischen Interessenvertretung IG RiverCruise, kommentiert die Einigung als «grossen Fortschritt». Er betont zwar, dass die Crewplanung weiterhin eine Herausforderung bleibe, sieht aber grosse Vorteile in der verbesserten Planbarkeit.

Besonders für die Passagiere wird der Neuanfang spürbar, wenn die Schiffe 2026 wieder regulär in Basel anlegen können. Auch Christoph Brutschin, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft (SVS), bewertet die Lösung als deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Er weist allerdings darauf hin, dass langfristig möglicherweise noch eine Gesetzesänderung nötig sein könnte, um absolute Rechtssicherheit zu schaffen.

Freude herrscht bei den Verantwortlichen: Gute und flexible Lösung

Florian Röthlingshöfer, Hafendirektor Basel, bezeichnet die vereinbarte Regelung gegenüber PrimeNews als eine gute und flexible Lösung. Die Abschaffung der Mindestarbeitsdauer von zehn Tagen auf Schweizer Gebiet bezeichnet er als besonders wichtig für die Schweizer Reedereien. Damit wird es möglich, dass die Schiffe ab dem ersten Einsatztag mit Drittstaatspersonal ordnungsgemäss arbeiten können. Er zeigt sich zuversichtlich, dass dies wieder alle Reedereien anzieht, die Basel als wichtigen Kreuzfahrthafen am Rhein schätzen.

Die beschriebene Lösung nimmt eine langjährige Belastung von der Flusskreuzfahrtbranche in Basel. Die pragmatischen Anpassungen erleichtern nicht nur die Personaleinsatzplanung deutlich, sondern stellen auch eine stabile Grundlage für den künftigen Betrieb dar. Damit wird Basel als bedeutender Standort für die Flusskreuzfahrten wieder gestärkt, was sich positiv auf die lokale Wirtschaft und den Tourismus auswirken wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich im ausführlichen Bericht von Prime News unter https://primenews.ch/articles/2025/10/kabinenschiffe-duerften-2026-wieder-basel-anlegen.

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