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Terror im Ferienparadies: So kommen Schweizer sicher heim

Krieg, Naturkatastrophe oder Krankheit – die aktuelle Reisewarnung für die Region Sinai in Ägypten (die ägyptischen Ferienorte Hurghada und Sharm-El-Sheik und El Gouna sind von der Warnung nicht betroffen) zeigt einmal mehr:  Wer in die Ferien fliegt, sollte sich für Notfälle wappnen und eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen. Dabei gilt folgendes zu beachten.

Dunkle Rauchschwaden hinter Sandstränden, Demonstrationen, Ausgangssperren oder wie aktuell eine Terrorwarnung: Die aktuelle Reiswarnung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) für die ägyptische Sinai-Halbinsel zeigt, dass der lang ersehnte Traumurlaub jäh zum Albtraum werden kann. Darum ist es ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen, die die allfälligen Kosten für den Reiseabbruch oder eine Annullierung vor Reiseantritt übernimmt.

Reisewarnungen nicht ignorieren
Bei Gefahrenlagen sollten Reisende zunächst bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisebüro abklären, wie es mit der Kostenübernahme aussieht. Muss nämlich die Versicherung zahlen, wird je nach Vertrag ein Selbstbehalt fällig.

Für Tunesien hat das EDA aktuell noch keine Reisewarnung ausgesprochen, schreibt aber auf der Homepage: “Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Aktionen. Aufgrund regionaler Ereignisse hat die Gefahr von Anschlägen auch auf Ausländer zugenommen. Am 26. Juni 2015 wurde in Sousse / Port Kantaoui ein Attentat auf ein Hotel verübt; dieses hat zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Am 18. März 2015 wurde in Tunis ein Attentat auf das Bardo Museum verübt. Es hat zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert, und eine grössere Anzahl Personen wurden vorübergehend als Geiseln festgehalten. Am 30. Oktober 2013 hat sich ein Selbstmordattentäter am Strand von Sousse in die Luft gesprengt; der Anschlag hat keine weiteren Opfer gefordert. Am gleichen Tag konnte ein Anschlag in Monastir vereitelt werden.”

Noch andere Rücktrittsgründe
Zu beachten ist: Wer die bestehende Warnung des EDA in den Wind schlägt und trotzdem in ein Land mit Reisewarnung reist, muss aufpassen. Denn nach der offiziellen Reisewarnung sind die Reiseversicherer nicht mehr verpflichtet, die Rückerstattung zu gewähren, wenn die Reise nach der Warnung gebucht und dann ausserplanmässig abgebrochen wurde.
Es müssen aber nicht immer gleich Krieg und Naturkatastrophen sein, die zum Abbruch einer Reise nötigen. Manch einer  kann wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Todesfalls erst gar nicht in die Ferien aufbrechen oder nicht wie geplant zurückreisen, Auch der Verlust der Arbeitsstelle  wird von vielen Versicherungen akzeptiert.

Quelle: Comparis

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