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Seekrankheit auf dem Kreuzfahrtschiff: Haftet der Veranstalter?

Kreuzfahrten können gesundheitliche Einschränkungen zur Folge haben, vorallem die Seekrankheit (Durchfall, Uebelkeit) trifft immer wieder Urlauber.  Dadurch sind logischerweise auch die Ferien ein wenig verdorben. Haftet dafür der Veranstalter, sprich das Reisebüro oder die Reederei? Mit dieser Frage musste sich kürzlich gar ein Gericht beschäftigen: Die Antwort ist klar: Seekrankheit ist kein Grund für Schadenersatz so die “Berliner Morgenpost”.

Häufiger Grund für erfolglose Urlauber-Klagen: Erkrankungen werden dem Veranstalter in die Schuhe geschoben. In einem Fall litt ein Paar während einer einwöchigen Mittelmeer-Kreuzfahrt unter Übelkeit und Durchfall. Nach ihrem Bekunden konnten die beiden deshalb einige Landgänge nicht durchführen und mussten sehr viel Zeit in ihrer Kabine verbringen. Das Paar forderte die Erstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz wegen “fehlender Erholung”. Das Amtsgericht Rostock sieht das anders: Mit diesen Erkrankungen “realisierte sich ein allgemeines Lebensrisiko”, soll heißen: Krank werden passiert eben – zu Hause wie im Urlaub. Die Behauptung der beiden Erkrankten, “nahezu ausschließlich” in ihrer Kabine gewesen zu sein, war “offensichtlich auch unrichtig”. Denn Bordrechnungen belegen: Das Ehepaar hatte “während der gesamten Zeit der Reise die Bars des Schiffes aufgesucht” (Az.: 47 C 210-14).

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