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Deutsches Auswärtiges Amt warnt vor Teilnahme an Kreuzfahrten

Kreuzfahrten erfreuen sich 2023 wieder einer grossen Nachfrage (Bild Stieger)

Das auswärtige Amt Deutschland warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland und verlängert die Warnung bis 31. August 2020. Ausgenommen sind Länder der EU, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Großbritannien. Das Auswärtige Amt schreibt ausserdem: „Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten.“ In der ersten Fassung der Pressemitteilung wurde grundsätzlich vor Kreuzfahrten gewarnt. Es wurde nicht explizit erwähnt, ob es sich dabei um Hochseekreuzfahrten oder auch um Flusskreuzfahrten handelt. Inzwischen ist die Antwort klar, das Auswärtige Amt ergänzt: „Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten.“

Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen ins Ausland, außer in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern), in Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen*, Liechtenstein, Island) und in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.

Vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung für einzelne Länder ist möglich

Für die anderen mehr als 160 Länder gilt die Reisewarnung nun zunächst bis zum 31. August. Eine vorzeitige Aufhebung ist bei positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten möglich und wird im Einzelfall gesondert bekannt gegeben.

„Wir haben für den Rest der Welt heute noch nicht die gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen“, sagt Außenminister Heiko Maas.

Auswärtiges Amt warnt vor Kreuzfahrten

Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen. Dies gilt aktuell für Schweden.
Keine Freude dürften die Reedereien an der Warnung des Auswärtigen Amtes Deutschland vor Kreuzfahrten haben. Dieses schreibt wörtlich: „Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten.„ Was diese besonderen Risiken sind wird nicht näher ausgeführt, auch nicht ob nur Hochseekreuzfahrten gemeint sind, oder auch Flusskreuzfahrten. Einen Tag später ist die Antwort auf diese Frage durch das Auswärtige Amt da. Die Warnung wird wie folgt ergänzt: „Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten.“

Das Auswärtige Amt schreibt weiter: „Seien Sie bei allen Reisen in das Ausland weiterhin besonders vorsichtig.Lassen Sie sich medizinisch beraten und verschieben Sie ggf. Reisepläne noch, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören.Bereiten Sie sich auf alle Auslandsreisen sorgfältig vor und beachten Sie unsere Reise- und Sicherheitshinweise. Erkundigen Sie sich über COVID-19-Maßnahmen sowohl für Ihr Transportmittel als auch an Ihrem Reiseziel und beziehen Sie dies in Ihre Reiseplanung mit ein. Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach den aktuellsten Einreisebestimmungen.Buchen Sie möglichst umbuchbare Flüge und stornierbare Unterkünfte für den Fall einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage vor Ort.Befolgen Sie Hygienemaßnahmen wie Abstand halten und tragen Sie Gesichtsmasken, insbesondere in Verkehrsmitteln, an Flughafen oder Bahnhöfen.Halten Sie sich über die epidemiologische Entwicklung in Ihrem Reiseland informiert.

Europa: länderspezifische Reisehinweise

Auch wenn die Reisewarnung für einige europäische Länder am 15. Juni aufgehoben wurde, sollten sich Reisende vor Reiseantritt informieren. Denn es kann auch weiterhin zu Beschränkungen kommen. Beispielsweise sieht das Vereinigte Königreich auch nach dem 15. Juni eine Quarantäne bei Einreise vor und Spanien hat angekündigt touristische Einreisen erst ab Ende Juni wieder in vollem Umfang zuzulassen. Reisende sollten daher unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise beachten.

Deutscher Reiseverband kritisiert Auswärtiges Amt heftig

Heftig kritisiert der Deutsche Reiseverband – DRV – die Verlängerung der Reisewarnung. Er schreibt: „Die Reisewarnung soll für Staaten außerhalb Europas bis zum 31. August verlängert werden. Das ist aus Sicht des Deutschen Reiseverbandes (DRV) nicht verhältnismäßig, weil es rund 160 Staaten über einen Kamm schert. Ein differenzierterer Ansatz tut dringend Not, um die wirtschaftliche Erholung und die Wiederaufnahme von Handel und Tourismus nicht zu gefährden.

„Das Auswärtige Amt macht es sich mit der weltweiten Reisewarnung zu leicht. Die Pandemie klingt in sehr vielen Ländern der Welt ab. Entsprechend stellt sich das Infektionsgeschehen in den rund 160 Ländern, auf die sich die Reisewarnung bezieht, sehr unterschiedlich dar. Man soll und kann sie daher nicht alle über einen Kamm scheren“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

„Viele Staaten haben sehr große Erfolge beim Kampf gegen das Coronavirus und zahlreiche touristisch interessante Zielgebiete haben nachweislich weniger Infizierte als Deutschland. Sie setzen belastbare Hygiene- und Sicherheitsprotokolle um, um die Gesundheit der Urlauber nicht zu gefährden. Das gilt auch für Kreuzfahrten, die Sicherheitskonzepte auf höchstem Niveau implementieren“, erklärt Norbert Fiebig.

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